Gemeindeamt
Söding-Sankt Johann
8561 Schulplatz 1
03137- 6130
03137 - 6130 - 90
gde@ soeding-st-johann.gv.at
Amtsstunden Gemeindeamt
Mo. Mi. Do. Fr. von 08:00 - 12:00
Mi. von 15:00 - 18:00
Dienstags kein Parteienverkehr!
in unserer schönen Gemeinde
Die betreuende Person muss das freie Gewerbe "Personenbetreuung" anmelden.
Die Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort örtlich zuständig ist:
Die Anmeldung kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen.
Die formlose Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
Kann die Behörde eine Abfrage der notwendigen Daten aus Registern vornehmen, sind folgende Dokumente nicht vorzulegen: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass, Bestätigung der Meldung.
Alle Dokumente sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.
Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung in der Regel nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetschern vorgenommen werden. Eine Liste der in Österreich beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetscher finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz. In diese Liste können sich auch Dolmetscherinnen/Dolmetscher aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten eintragen lassen.
Gewerbeverfahren und Auszüge aus dem Gewerbeinformationssystem Austria sind von den Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.
Die Gewerbeanmeldung ist sofort rechtswirksam, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und dem Antrag alle notwendigen Unterlagen beigefügt werden. Das Gewerbe kann ab dem Tag der Anmeldung ausgeübt werden.
Weiterführende Informationen – auch für den Fall, dass nicht eine Einzelperson, sondern eine Gesellschaft oder ein Verein eine Gewerbeberechtigung für Personenbetreuung erlangen möchte – finden sich im Kapitel "Gewerbeanmeldung" auf HELP.gv.at.
Quelle: HELP.gv.at