Gemeindeamt
Söding-Sankt Johann
8561 Schulplatz 1
03137- 6130
03137 - 6130 - 90
gde@ soeding-st-johann.gv.at
Amtsstunden Gemeindeamt
Mo. Mi. Do. Fr. von 08:00 - 12:00
Mi. von 15:00 - 18:00
Dienstags kein Parteienverkehr!
in unserer schönen Gemeinde
Alle Wahlberechtigten sollen zur Wahl die Wählerverständigung und einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.
Sollten Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen können, besteht die Möglichkeit bis spätestens 19.01.2021 eine Briefwahlkarte zu beantragen. Dies kann schriftlich/elektronisch/persönlich im Gemeindeamt oder der Bürgerservicestelle erfolgen - auch dazu muss ein Ausweis vorgelegt werden.
Nähere Informationen, sowie einen Wahlkartenantrag finden Sie auf der Homepage unter der Rubrik Kundmachungen/Landwirtschaftskammerwahl
Volksbegehren
"Für Impf-Freiheit" "Tierschutzvolksbegehren" und "Ethik für ALLE"
Die Eintragung ist während des gesamten Eintragungszeitraumes im Gemeindeamt Söding-Sankt Johann (8561 Schulplatz 1) möglich.
Montag, 18. Jänner 2021, von 08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag, 19. Jänner 2021, von 08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch, 20. Jänner 2021, von 08.00 – 20.00 Uhr
Donnerstag, 21. Jänner 2021, von 08.00 – 20.00 Uhr
Freitag, 22. Jänner 2021, von 08.00 – 16.00 Uhr
Samstag, 23. Jänner 2021, von 08.00 – 12.00 Uhr
Sonntag, 24. Jänner 2021, geschlossen
Montag, 25. Jänner 2021, von 08.00 – 16.00 Uhr
Eintragungen sind auch in der Bürgerservicestelle St. Johann o.H. zu den Parteienverkehrszeiten möglich.
Die Steiermärkische Landesregierung hat auch heuer wieder den Heizkostenzuschuss für den Winter 2020/2021 beschlossen. Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsanlagen 120 Euro.
Der Heizkostenzuschuss kann ab 01. Oktober 2020 und bis zum 29. Jänner 2021 beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01.09.2020 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt (Achtung, bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!):
Die derzeit gültige Rahmenordnung zur Feier von öffentlichen Gottesdiensten sowie die davon abgeleiteten diözesanen Richtlinien werden bis 07.02.2021 verlängert. Das heißt, es können keine öffentlichen Gottesdienste und liturgische Feiern abgehalten werden.
Anfragen betreffend Begräbnisse werden im Pfarramt entgegengenommen.